Paragraph Mord - bildlich für Kapitalverbrechen

Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht befasst sich mit Straftaten gegen das menschliche Leben, für die das Strafgesetzbuch (StGB) besonders hohe Strafen vorsieht – bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe, unter Umständen sogar mit anschließender Sicherungsverwahrung. Gemäß §§ 74 Abs. 2, 120 Abs. 2 GVG sind diese Straftaten vor allem solche mit Todesfolge, z. B.

Diese Straftaten ziehen im Falle einer Verurteilung die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach sich – die Verurteilung (nur) zu einer Geldstrafe kommt hier von Gesetzes wegen nicht in Betracht. In einigen Fällen, z. B. bei Mord, sieht das Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit der maximalen Sanktion des Strafrechts vor.

Die Härte der möglichen Strafe zeigt: Professionelle Strafverteidigung ist im Falle eines Kapitalverbrechens absolut unabdingbar – Erfahrung des Strafverteidigers mit der Verteidigung z. B. bei dem Tatvorwurf Mord oder Totschlag unerlässlich. Denn einerseits sind die Folgen einer Verurteilung für den Betroffenen schwerwiegend und ggf. existenzbedrohend. Andererseits handelt es sich meist um sehr umfangreiche Verfahren, die der Strafverteidiger intensiv begleiten und überwachen muss, um den unter erheblichem Ermittlungsdruck und dem Druck der öffentlichen Wahrnehmung stehenden Strafverfolgungsbehörden nachhaltig entgegentreten zu können.

Da in solchen Verfahren oftmals bereits im Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft für den Tatverdächtigen angeordnet und vollzogen wird, ist ein Strafverteidiger nicht zuletzt auch wichtige mentale Unterstützung für den Verdächtigen, aber auch für dessen Angehörige.

Ein erfahrener Strafverteidiger in Kapitalstrafsachen ist auch in der Lage, die Einhaltung des Aufbaus einer evtl. angeordneten Schuldfähigkeitsbegutachtung zu gewährleisten. Eine solche Begutachtung kommt in Betracht, wenn Fragen hinsichtlich des Einsichtsvermögens und der Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt zu klären sind.

Ihnen oder einem Angehörigen wird Mord, Totschlag oder eine andere schwere Straftat gegen das menschliche Leben zur Last gelegt? Kontaktieren Sie mich zeitnah telefonisch in Mannheim unter +49 (0)621/637 487 87 , per E-Mail an oder über das Kontaktformular. Ich unterstütze Sie deutschlandweit!