Arzt im OP-Saal - bildlich für Medizinstrafrecht

Medizinstrafrecht / Arztstrafrecht

Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht und die Verteidigung von Personen in diesem Bereich wird in den letzten Jahren zunehmend bedeutender – insbesondere Strafverfahren gegen Ärzte wegen vermeintlicher Behandlungsfehler oder wegen Vermögens- und Korruptionsdelikten nehmen zu.

Ein einheitliches, das gesamte Arzt- bzw. Medizinstrafrecht regelndes Gesetz existiert nicht. Die wichtigsten Vorschriften finden sich vielmehr im Strafgesetzbuch (StGB).

Tatvorwürfe gegenüber Ärzten in Zusammenhang mit Behandlungen, Behandlungsfehlern bzw. vermeintlichen „Kunstfehlern“ sind insbesondere:

Im Bereich der Vermögens- und Korruptionsdelikte können sich Ärzte mit folgenden Tatvorwürfen konfrontiert sehen:

Einige für das Arzt- bzw. Medizinstrafrecht relevante Strafvorschriften sind in besonderen Gesetzen enthalten, wie z. B. dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Embryonenschutzgesetz (ESchG), dem Stammzellgesetz (StZG) und dem Transplantationsgesetz (TPG).

Strafverfahren sowohl im Zusammenhang mit der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Patienten als auch im Zusammenhang mit Vermögens- und Korruptionsdelikten können für Ärzte schwerwiegende Konsequenzen haben.

Denn neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen unter Umständen auch erhebliche außerstrafrechtliche Folgen wie beispielsweise der Widerruf der Approbation oder die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung. Insofern gilt es, im Falle eines Strafverfahrens im Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht frühzeitig kompetente anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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