Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht und die Verteidigung von Personen in diesem Bereich wird in den letzten Jahren zunehmend bedeutender – insbesondere Strafverfahren gegen Ärzte wegen vermeintlicher Behandlungsfehler oder wegen Vermögens- und Korruptionsdelikten nehmen zu.
Ein einheitliches, das gesamte Arzt- bzw. Medizinstrafrecht regelndes Gesetz existiert nicht. Die wichtigsten Vorschriften finden sich vielmehr im Strafgesetzbuch (StGB).
Tatvorwürfe gegenüber Ärzten in Zusammenhang mit Behandlungen, Behandlungsfehlern bzw. vermeintlichen „Kunstfehlern“ sind insbesondere:
- vorsätzliche Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
- Abtreibung (§ 218 StGB)
- unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)
Im Bereich der Vermögens- und Korruptionsdelikte können sich Ärzte mit folgenden Tatvorwürfen konfrontiert sehen:
- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB)
- Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB)
- Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
Einige für das Arzt- bzw. Medizinstrafrecht relevante Strafvorschriften sind in besonderen Gesetzen enthalten, wie z. B. dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Embryonenschutzgesetz (ESchG), dem Stammzellgesetz (StZG) und dem Transplantationsgesetz (TPG).
Strafverfahren sowohl im Zusammenhang mit der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Patienten als auch im Zusammenhang mit Vermögens- und Korruptionsdelikten können für Ärzte schwerwiegende Konsequenzen haben.
Denn neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen unter Umständen auch erhebliche außerstrafrechtliche Folgen wie beispielsweise der Widerruf der Approbation oder die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung. Insofern gilt es, im Falle eines Strafverfahrens im Medizinstrafrecht bzw. Arztstrafrecht frühzeitig kompetente anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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