Justicia Statue - bildlich für allgemeines Strafrecht

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein vielseitiges Rechtsgebiet und kennt bei Weitem nicht nur Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Denn neben den Straf­vorschriften des StGB enthält auch eine Vielzahl anderer Gesetze neben besonderen Ordnungs­widrig­keiten­vorschriften spezielle Straftatbestände, z. B. das Arzneimittelgesetz (AMG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Waffengesetz (WaffG).

Die Verletzung von Strafgesetzen bedeutet für Erwachsene im Falle einer Verurteilung die Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (sog. Hauptstrafen), also Strafen, die von einer Geldstrafe von wenigen Tagessätzen bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe lauten können – unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die einzige Nebenstrafe im Strafrecht ist das Fahrverbot, das v. a. in Betracht kommt, wenn Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden. Die sog. Nebenfolgen einer Verurteilung treten – im Gegensatz zu den Nebenstrafen – automatisch kraft Gesetzes ein (z. B. Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit, § 45 Abs. 1 StGB).

Daneben kommen als Rechtsfolge einer Straftat die sog. Maßregeln der Besserung und Sicherung in Betracht – nämlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot.

Jugendliche und Heranwachsende – also potenzielle Straftäter, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, – unterliegen im Rahmen der Strafverfolgung den besonderen Regelungen des Jugendstrafrechts.

Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) gilt immer das Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) kann unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendstrafrecht angewendet werden. Dies ist abhängig von dem Entwicklungsstand des Heranwachsenden oder der vorgeworfenen Tat.

Unabhängig von der Art des Tatvorwurfes und Ihres Alters ist es wichtig, zeitnah Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie bereits eingeleitet wurde oder ein Strafverfahren droht. Denn ein erfahrener Strafverteidiger sorgt in jedem Fall dafür, dass

  • Sie über Ihre Rechte, aber auch Pflichten im Strafverfahren umfassend aufgeklärt werden.
  • Ihre Rechte im Strafverfahren gewahrt werden.
  • das Strafverfahren in Ihrem Sinne bestmöglich positiv beeinflusst wird.
  • das Strafverfahren nach Möglichkeit eingestellt wird oder die Strafe im Falle einer Verurteilung möglichst gering ausfällt.

Darüber hinaus überprüft ein Strafverteidiger, ob sich die übrigen Verfahrensbeteiligten (Polizeibeamte, Staatsanwaltschaft, Gericht etc.) an die gesetzlichen Vorschriften halten und interveniert entschlossen und mit Nachdruck, wenn er verfahrensrelevante Gesetzesverstöße feststellt.

Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts zur Seite:

Benötigen Sie Unterstützung im Strafrecht? Ich stehe Ihnen in Mannheim und Umgebung sowie bundesweit zur Seite! Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie, wenn Ihnen Straftaten zur Last gelegt werden – ob geringfügige Vergehen oder schwere Verbrechen.

Nehmen Sie gerne direkt unter +49 (0)621/637 487 87 Kontakt zu mir auf!