Ablehnen von Geldzuwendung - bildlich für Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftatbestände, die einen Bezug zum Wirtschaftsleben und Wirtschaftsrecht haben.

Die Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts sind nicht in einem einheitlichen Gesetz kodifiziert, sondern finden sich vor allem in Gesetzen außerhalb des Strafgesetzbuches, wie z. B. dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der Insolvenzordnung (InsO) und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).

Daneben sind auch dem Strafgesetzbuch (StGB) praktisch bedeutsame Wirtschaftsstraftatbestände zu entnehmen.

Häufig erhobene Tatvorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht lauten u. a.

Die einzelnen Tatbestände sind ebenso vielgestaltig wie das wirtschaftliche Handeln als solches. Gleichzeitig haben Verantwortliche und Unternehmen mit empfindlichen Sanktionen zu rechnen: Persönlich Verantwortlichen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, daneben kommen berufliche (z. B. Tätigkeitsverbot als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG) und außerberufliche Folgen (z. B. Prüfung der Geeignetheit für Jagd-, Waffen- und Flugschein) in Betracht. Strafrechtliche Verurteilungen können darüber hinaus zahlreiche Haftungsfragen nach sich ziehen (z. B. zivilrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Schadensersatzansprüche).

Unternehmen können außerdem eigenständig sanktioniert werden – etwa durch Festsetzung einer Verbandsgeldbuße in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro (§ 30 OWiG).

Deswegen ist im Falle des Vorwurfs einer Wirtschaftsstraftat von Beginn an die Unterstützung durch einen Strafverteidiger notwendig, der über Erfahrung in der Verteidigung im Wirtschafsstrafrecht verfügt und zudem bereit ist, sich im Detail mit sehr umfangreichen Unterlagen auseinanderzusetzen.

Aus diesem Grund unterstütze ich Personen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, mit individueller Verteidigung.

Sie benötigen einen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht? Kontaktieren Sie mich! Ich unterstütze Sie deutschlandweit. Sie erreichen mich in Mannheim unter +49 (0)621/637 487 87 bzw. per E-Mail an oder über unser Kontaktformular!