Mannheim Augustaanlage - Kanzleistandort Rechtsanwalt Reeb Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt für
Strafrecht aus Mannheim

Kompetenz und Verlässlichkeit für Ihr Recht

Kompetenz, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt. Dies gilt insbesondere im Strafrecht: in diesem Bereich sieht man sich mit staatlichen Stellen und formellen Verfahren konfrontiert, die man als juristischer Laie kaum beherrschen und überblicken kann.

In einem Strafverfahren ist es wichtig, sich – bestenfalls mit anwaltlicher Unterstützung – formal und strategisch „richtig“ zu verhalten, um die Rechtsfolgen einer Straftat möglichst gering zu halten.

Es gilt, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zu vermeiden oder – wenn dies nicht möglich ist – wenigstens eine milde Sanktion zu erreichen.

Es darf auch nicht vergessen werden, dass bereits der Vorwurf einer Straftat nicht selten massive negative Auswirkungen auf das Berufsleben und/oder Privatleben eines Beschuldigten hat – dies völlig unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht.

Deswegen setze ich mich für Sie und Ihr Recht immer zu 100% ein – „wenn es brennt“ natürlich auch sehr kurzfristig.

Sie oder ein Angehöriger benötigen schnellstmöglich meine Unterstützung als Strafverteidiger in Mannheim und deutschlandweit wegen einer Durchsuchung oder Verhaftung? In Notfällen erreichen Sie mich unter 0176/71 370 862.

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet: in nahezu allen Lebensbereichen kann man gegen Strafgesetze verstoßen.

Verletzt man Strafvorschriften aus dem allgemeinen Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, Betrug etc.), drohen ebenso Geldstrafen oder Freiheitsstrafen wie im Medizin- bzw. Arztstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht („BtM-Strafrecht“), Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht oder Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag etc.) – selbst im Jugendstrafrecht können Freiheitsstrafen (Jugendstrafen) verhängt werden!

Das Spektrum strafrechtlicher Sanktionen reicht im „Erwachsenenstrafrecht“ von einigen Tagessätzen Geldstrafe über zeitige Freiheitsstrafen mit oder ohne Aussetzung zur Bewährung bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe – ggf. mit anschließender Sicherungsverwahrung. Als sog. Nebenstrafe kommt auch die Verhängung eines Fahrverbots in Betracht.

Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, ist es deshalb wichtig, zeitnah Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Denn mithilfe eines erfahrenen Strafverteidigers ist es möglich, den Ausgang des Strafverfahrens in Ihrem Sinne positiv zu beeinflussen und eine Strafe zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Deshalb unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht bundesweit gerne, wenn Ihnen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren droht oder bereits gegen Sie eingeleitet wurde.

Gegen Sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet? Sie benötigen Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger in Mannheim oder bundesweit? Nehmen Sie unter +49 (0)621/8455-288 direkt Kontakt auf oder erfahren Sie hier mehr zum Strafverfahren!

Leistungen

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger unterstütze ich meine Mandanten mit unterschiedlichen anwaltlichen Leistungen. Meine Mandanten können sich stets darauf verlassen, dass ich mich immer mit vollem Engagement und voller Energie für ihre Rechte einsetze.

Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt oder haben Sie die Befürchtung, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist es wichtig, zeitnah einen Rechtsanwalt für Strafrecht einzuschalten. Denn ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass ein Strafverfahren – ggf. unter Auflagen – eingestellt wird. Ist das nicht möglich, sorgt er dafür, dass Ihr Recht auf ein faires Strafverfahren gewahrt wird und das Verfahren den bestmöglichen Ausgang nimmt.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie auch, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden oder Angehöriger eines Getöteten sind. Opfer bestimmter Straftaten – u.a. von Sexualdelikten, Tötungsdelikten oder Körperverletzungsdelikten – oder nahe Angehörige eines Getöteten können sich beispielsweise mit einer Nebenklage am Strafverfahren gegen den oder die mutmaßlichen Täter beteiligen. So ist es möglich, Einfluss auf das Strafverfahren und dessen Ergebnis zu nehmen und ein traumatisches Taterlebnis aufzuarbeiten.

Durchsuchung, Verhaftung etc.: wichtige Informationen

In Strafverfahren ist es wichtig zu wissen, wie man sich „richtig“ verhält. So kann sich beispielsweise eine Aussage, die man nicht hätte machen müssen, durchaus negativ auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.

Wird Ihnen oder einem Angehörigen eine Straftat zur Last gelegt, sollten Sie Ihre Rechte (Aussageverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht etc.) kennen. Das gilt u.a. bei

  • Durchsuchung,
  • Vorladung oder
  • Verhaftung.

Denn nur wer seine Rechte kennt und sich entsprechend verhält, trägt auch selbst dazu bei, dass ein Strafverfahren den bestmöglichen Ausgang nehmen kann.

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten im Strafverfahren? Nehmen Sie unter +49 (0)621/8455-288 direkt Kontakt zu mir in Mannheim auf oder erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte!