Faust mit schlagender Bewegung - bildlich für Strafrecht allgemein

Allgemeines Strafrecht

„Allgemeines Strafrecht“ ist kein gesetzlich definierter Begriff. Man fasst mit ihm alle Straftaten zusammen, die nur im Strafgesetzbuch (StGB), nicht auch in anderen Gesetzen, geregelt sind. Zum allgemeinen Strafrecht zählen die unterschiedlichsten Straftaten – wie etwa solche, die sich gegen fremdes Eigentum (z. B. Diebstahl), fremdes Vermögen (z. B. Betrug) oder gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Personen (z. B. Körperverletzung) richten.

So zählen zum allgemeinen Strafrecht beispielsweise Straftaten wie

  • einfache/fahrlässige/gefährliche/schwere Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
  • Nachstellung („Stalking“)
  • Nötigung
  • Diebstahl, schwerer Diebstahl, Einbruchdiebstahl, räuberischer Diebstahl
  • Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Sportwettbetrug
  • Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen
  • Unterschlagung, Untreue
  • Erpressung, räuberische Erpressung, Raub
  • Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme
  • Hehlerei
  • Brandstiftung
  • falsche uneidliche Aussage, Meineid

So unterschiedlich die Straftatbestände im allgemeinen Strafrecht sind, so unterschiedlich sind auch die jeweiligen Strafandrohungen: Im allgemeinen Strafrecht kann eine Verurteilung eine Geldstrafe von wenigen Tagessätzen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen – auch ohne Aussetzung zur Bewährung – zur Folge haben. Daneben kommen als Rechtsfolge auch sog. Maßregeln der Besserung und Sicherung in Betracht, wie etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder ein Berufsverbot.

Insofern ist es wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger einzuschalten, wenn ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach dem StGB eingeleitet wird. Denn mit anwaltlicher Unterstützung ist es möglich, den Tatvorwurf auszuräumen und ggf. eine Einstellung des Strafverfahrens, einen Strafbefehl statt einer Verurteilung oder die Verurteilung zu einer möglichst geringen Strafe zu erreichen.

Gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach dem StGB eingeleitet? Sie benötigen kurzfristig anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich telefonisch in Mannheim unter +49 (0)621/637 487 87 , per E-Mail an oder über das Kontaktformular!